Sicherheits- und Gesundheitschutz

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Mit der Einführung der Baustellenverordnung (BaustellV vom 10. Juni 1998) haben sich die Pflichten für den Bauherren wesentlich erweitert.

Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben und ist deshalb für Einleitung und Umsetzung der baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich.

Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohem Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Das Ziel der BaustellV - eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - wird durch den Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) erreicht. Die Koordination betrifft sowohl die Planungsphase als auch die Ausführung des Bauvorhabens.

Der Koordinator ist frühzeitig (bei Ausführung der Werkplanung) zu bestellen, damit die Koordinationsmaßnahmen bereits in die Ausschreibung einfließen.



Die wesentlichen Themen der neuen Baustellenverordnung sind:

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Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für Ihr Objekt. Für ein Angebot sind folgende Unterlagen wünschenswert:

  • Baubeschreibung
  • Lageplan und Schnitt
  • Beginn und Dauer der geplanten Ausührung
  • Ca. Anzahl der ausführenden Gewerke (wenn bekannt)