Aktuelle Informationen




  

Überschlägige Berechnung des Energieverbrauchs eines Gebäudes

Mit einer überschlägigen Berechnung lässt sich abschätzen, ob es eventuell energetische Einsparpotentiale gibt. Liegt der Wärmeverbrauch für einen Quadratmeter beheizte Fläche über 250 kWh ist davon auszugehen.
Aber auch darunter kann es bereits sehr gute Einsparpotentiale geben. Ein heutiger Neubau liegt etwa in der Größenordnung von 70 kWh. Eine Anleitung zur Berechnung finden Sie hier.


  

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Alle Neubauten müssen einen Mindestanteil ihres Wärme- und Kühlbedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Alternativ sind auch Ersatzmaßnahmen, wie z.B. eine bessere Wärmedämmung oder Kraft-Wärme-Kopplung möglich. Öffentliche Gebäude haben eine Vorbildfunktion und müssen strengere Auflagen einhalten.


  

Immer noch Unklarheiten beim Energieausweis
Seit 01.01.2009 ist für alle Wohngebäude, bei Verkauf oder Vermietung, auf Verlangen ein Energieausweis vorzulegen.

Welcher Energieausweis ist erforderlich Info-PDF.
Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung, z.B. Ladenfläche im Erdgeschoss und Wohnungen in den oberen Geschossen müssen zwei Energieausweise erstellt werden, wenn der Anteil einer Nutzung über 10 Prozent liegt.